Waffenführerschein
Der WAFFENFÜHRERSCHEIN als behördliche Vorgabe und in Verbindung mit einem psychologischen GUTACHTEN ist verpflichtend um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) beantragen zu können!
Wir bieten in der Dauer von 3 Stunden:
-
Waffenrecht, Munitions- und Waffentechnik
-
praktische Ausbildung in Sicherheitsbestimmungen, Handhabung
-
max. 6 Teilnehmer
-
140,- p.P.
und beinhaltet Gebühren für Räumlichkeiten, Schutzausrüstung, Waffen und Munition sowie das Dekret zur Vorlage bei ihrer Behörde!
Max. 6
Teilnehmer
!
Gerne bieten wir ihnen in Verbindung mit dem Waffenführerschein das psychologische Gutachten vor Ort an!
Im Rahmen der Ausbildung zum Waffenführerschein besteht auch die Möglichkeit, zur Erlangung der
Waffenbesitzkarte, die Verlässlichkeitsprüfung gem. Waffengesetz 1996 § 8, i. Verb. m. der Waffengesetz-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nr. 164/1997), gleich vor Ort zu absolvieren.
Der WAFFENFÜHRERSCHEIN als behördliche Vorgabe und in Verbindung mit einem psychologischen GUTACHTEN ist verpflichtend um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) beantragen zu können!
Wir bieten in der Dauer von 3 Stunden:
- Waffenrecht, Munitions- und Waffentechnik
- praktische Ausbildung in Sicherheitsbestimmungen, Handhabung
- max. 6 Teilnehmer
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140,- p.P.
und beinhaltet Gebühren für Räumlichkeiten, Schutzausrüstung, Waffen und Munition sowie das Dekret zur Vorlage bei ihrer Behörde!
Max. 6
Teilnehmer
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Gerne bieten wir ihnen in Verbindung mit dem Waffenführerschein das psychologische Gutachten vor Ort an!
Im Rahmen der Ausbildung zum Waffenführerschein besteht auch die Möglichkeit, zur Erlangung der Waffenbesitzkarte, die Verlässlichkeitsprüfung gem. Waffengesetz 1996 § 8, i. Verb. m. der Waffengesetz-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nr. 164/1997), gleich vor Ort zu absolvieren.