Waffenführerschein
            
          
        
                
                  
                    
                      
                        
                          
                        
                          Der WAFFENFÜHRERSCHEIN als behördliche Vorgabe und in Verbindung mit einem psychologischen GUTACHTEN ist verpflichtend um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) beantragen zu können!
                        
                      
                      
                        
                        
                      
                      
                      
                      
                        
                          
                           
                        
                        
                      
                      
                      
                      
                        
                          
                          Wir bieten in der Dauer von 3 Stunden:
                        
                      
                      
                        
                      
                      
                        - 
                          
                            Waffenrecht, Munitions- und Waffentechnik
                          
                          
                          
                        
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                            praktische Ausbildung in Sicherheitsbestimmungen, Handhabung 
                          
                        
- 
                          
                            max. 6 Teilnehmer
                          
                        
- 
                          
                            140,- p.P.
                             
                          
                          
                          
                            und beinhaltet Gebühren für Räumlichkeiten, Schutzausrüstung, Waffen und Munition sowie das Dekret zur Vorlage bei ihrer Behörde! 
                            Max. 6
                             
                            Teilnehmer
                            ! 
                          
                          
                          
                             
                          
                          
                            
                              
 
                        
                        
                        
                      
                      
                        
                          Gerne bieten wir ihnen in Verbindung mit dem Waffenführerschein das psychologische Gutachten vor Ort an! 
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                           
                        
                        
                        
                        
                          
                        
                          
                        
                        
                        
                        
                      
                      
                      
                      
                      
                        
                          
                          Im Rahmen der Ausbildung zum Waffenführerschein besteht auch die Möglichkeit, zur Erlangung der
                        
                         
                        
                          Waffenbesitzkarte, die Verlässlichkeitsprüfung gem. Waffengesetz 1996 § 8, i. Verb. m. der  Waffengesetz-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nr. 164/1997), gleich vor Ort zu absolvieren.
                        
                        
                      
                      
                        
                          
                        
                        
                      
                    
                  
                
              
              Der WAFFENFÜHRERSCHEIN als behördliche Vorgabe und in Verbindung mit einem psychologischen GUTACHTEN ist verpflichtend um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) beantragen zu können!
                        
                        
                      
Wir bieten in der Dauer von 3 Stunden:
                        
                      
- Waffenrecht, Munitions- und Waffentechnik
- praktische Ausbildung in Sicherheitsbestimmungen, Handhabung
- max. 6 Teilnehmer
- 
                          
                            140,- p.P.
                             
                          
                          
                          
                            und beinhaltet Gebühren für Räumlichkeiten, Schutzausrüstung, Waffen und Munition sowie das Dekret zur Vorlage bei ihrer Behörde! 
                            Max. 6
                             
                            Teilnehmer
                            ! 
                          
                          
                          
                             
                          
                          
                            
                              
 
                        
                        
                        
                      
                        
                          Gerne bieten wir ihnen in Verbindung mit dem Waffenführerschein das psychologische Gutachten vor Ort an! 
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                           
                        
                        
                        
                        
                          
                        
                          
                        
                        
                        
                        
                      
                      
Im Rahmen der Ausbildung zum Waffenführerschein besteht auch die Möglichkeit, zur Erlangung der Waffenbesitzkarte, die Verlässlichkeitsprüfung gem. Waffengesetz 1996 § 8, i. Verb. m. der Waffengesetz-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nr. 164/1997), gleich vor Ort zu absolvieren.